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Aufruf für die Projektförderung aus dem
Regionalbudget 2020

Förderangebot für Kleinprojekte in der LEADER‐Region Werra‐Meißner

Auf der Grundlage der GAK Bestimmungen der Integrierten ländlichen Entwicklung wird 2020 wieder ein Regionalbudget für die Regionen zur Verfügung gestellt. Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die die Umsetzung des Regionalen Entwicklungskonzepts Werra‐Meißner 20142020 unterstützen.

Projekte, die aus dem Regionalbudget gefördert werden müssen die Ziele des Regionalen Entwicklungskonzepts Werra‐Meißner unterstützen.

Entwicklungsziel: Lebensqualität für alle sichern und entwickeln


Ziel ist es, den demografischen Wandel weiter aktiv zu gestalten, Anpassungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen sowie innovative Wege zu gehen. Dafür müssen die technischen und sozialen Infrastrukturen gesichert werden. Themenfelder wie Ehrenamt, Nahversorgung, Gesundheitsversorgung, Freizeit, Senioren und Gestaltungsfreiraum für Jugendliche müssen weiterentwickelt werden. Dabei sind die Querschnittshandlungsfelder Inklusion und Regionale Identität ebenso zu berücksichtigen.


download Zukunftskonzept




Die wichtigsten Handlungsfelder und Schwerpunkte für das Regionalbudget in diesem Jahr sind folgende:

Handlungsfeld Lebensqualität:

· Netzwerk Demografie + Lokal – Global, Jugend zwischen hin und weg.
- Weiterentwicklung von Begegnungsorten und -räumen (z.B. Dorfplätze, Begegnungsorte für Mehrgenerationen) familienfreundliche Angebote schaffen und ausbauen (z.B. Kinderspielplätze, Jugendräume, Lernorte), Ehrenamt und Vereine stärken (z.B. Vereinshäuser attraktivieren, technische Ausstattung), Jugendorganisationen/Jugendabteilungen stärken

Handlungsfeld Kultur und Bildung:

· Geschichte erleben – Altes mit neuem Leben erfüllen
- Weiterentwicklung historischer Orte und der lokalen Museen (z.B. technische Ausstattung, moderne Ausstellungssysteme)

Der Schwerpunkt der Förderung aus dem Regionalbudget 2020 liegt auf der Unterstützung von Vereinen und ehrenamtlichen Akteuren.

Welche Ausgaben können gefördert werden?

· die Vorbereitung und Umsetzung von Kleinvorhaben unter Einbeziehung baulicher Investitionen (bei denen i.d.R. kein Baugenehmigungsverfahren notwendig ist)
· Maschinen und Ausstattungsgegenstände ab einem Beschaffungswert von 410 €
· Sachausgaben

Wer kann gefördert werden?

· öffentliche kommunale Träger
· öffentliche nicht-kommunale Träger (z.B. Verbände, Vereine, Zweckverbände)
· private Träger (z.B. Vereine, Verbände), jedoch keine Privatpersonen

Wie hoch ist die Förderung?

· Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mind. 1.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) und dürfen max. 20.000 € (inkl. Mehrwertsteuer) betragen.
· Die Förderquote für Projekte liegt bei max. 80 %

Wie ist der zeitliche Ablauf?

Die Projektskizzen mit Finanzplan müssen bis zum 2. März 2020 beim Verein für Regionalentwicklung Werra-Meißner e.V. (VfR) digital und postalisch eingereicht werden.
Die Abrechnung der Projekte muss bis spätestens 15. Oktober 2020 vorgelegt werden.
Eine Übertragung von Mitteln auf das nächste Jahr ist ausgeschlossen. Voraussichtlich dürfen Sie erst Ende April/Anfang Mai mit der Umsetzung des Projektes beginnen.

Was ist zu beachten?

Für die Projektförderung wird ein Vertrag zwischen dem Projektträger und der LAG Werra-Meißner – Verein für Regionalentwicklung Werra-Meißner e.V. abgeschlossen. Projekte dürfen erst umgesetzt werden, wenn der Vertrag über die Projektförderung, von beiden Partnern unterzeichnet ist. Ein vorzeitiger Beginn des Projektes führt zum Ausschluss der Förderung.

Ein formloses Anschreiben mit Projektskizze (s. www.vfr‐werra‐meissner.de), Finanzplan und Plausibilisierung der Kosten durch Angebote bitte einreichen bei:


Verein für Regionalentwicklung Werra-Meißner e.V. (VfR), LEADER-Regionalmanagement, Niederhoner Str. 54, 37269 Eschwege,
sabine.wilke@vfr-werra-meissner.de

Die Projektskizze wird geprüft und im Vorstand des VfR vorgestellt und beschlossen. Danach wird der Projektträger benachrichtigt und es kann ein Vertrag zur Förderung durch das Regionalbudget abgeschlossen werden.

Bitte alle Unterlagen digital, per Email, einreichen.
Unterlagen siehe Downloads.

Downloads

· Aufruf
· Projektskizze (Dokument)
· Richtlinie
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Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
  zur Projektförderung an Gebietskörperschaften
  und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK)

· Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen
  zur Projektförderung (ANBest-P)



REK

Regionales Entwicklungskonzept Werra-Meißner 2014-2020

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· Regionales Entwicklungskonzept
  Werra-Meißner 2014-2020 - Broschüre




Das Regionale Entwicklungskonzept Werra-Meißner 2014-2020 wurde fristgerecht beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz für die Bewerbung zum LEADER-Programm eingereicht. Das Ministerium wird bis Ende des Jahres die LEADER-Regionen für Hessen auswählen, den benannten Regionen steht ab dann wieder ein Fördermittelbudget zur Anschubfinanzierung für Projekte der Regionalentwicklung zur Verfügung. Wir hoffen sehr, dass auch unsere Region wieder dabei sein wird.

Unser Regionales Entwicklungskonzept wurde gemeinsam mit zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern, Vertretern aus Vereinen, Verbänden, Unternehmen und Ämtern, Bürgermeistern und Mandatsträgern erarbeitet. Wir haben unsere Ziele für 2020 benannt und über 100 Projektideen und Projekte entwickelt. An dieser Stelle möchten wir allen Akteuren für ihre Mitarbeit noch einmal ganz herzlich danken! Ohne ihr Engagement wäre die Fortschreibung des REKs nicht möglich gewesen. Sollten sie noch Anregungen oder Fragen haben, so können sie sich gerne bei uns melden.